Homeoffice und Arbeitssicherheit
Auch für das Arbeiten im Homeoffice als mobile Variante oder als Telearbeitsplatz besteht, wie für jeden anderen Arbeitsplatz, die Verpflichtung zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit.
Dies betrifft sowohl die Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes als auch die verwendeten Geräte und Arbeitsmittel.
Für die Sicherstellung der Einhaltung, auch in der privaten Wohnung des Mitarbeiters, ist der Arbeitgeber mitverantwortlich oder sogar zuständig.
Dieser komplexe Bereich umfasst sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Persönlichkeits- und Individualrechte der Mitarbeiter.
Für eine nachhaltige und preisgünstige Umsetzung bieten wir ihnen kompetente Unterstützung und verringern somit ihren Investitions- und „Verwaltungs-" aufwand“.
- Wir erstellen für jeden Arbeitsplatz die notwendige Gefährdungsbeurteilung und entwickeln das passende Konzept mit Schutzmaßnahmen.
- Begehung und Erfassung des Homeoffice Arbeitsplatzes
- Analyse der Situation
- Entwickeln und Auswahl der Schutzmaßnahmen
- Erstellen des Schutzkonzeptes
- Evaluation der Umsetzung
- Fortschreiben und Weiterentwickeln nach Bedarf
- Wir helfen bei der Planung und der Gestaltung der Arbeitsplätze und finden die passenden technischen Lösungen und Ausstattungen.
- Räumlichkeit
- Bauliche Gegebenheiten und Eignung
- Arbeits- und Bewegungsraum
- Verkehrswege und Barrierefreiheit
- Räumlichkeit
- Technik und Ausstattung
- Beleuchtung und Klima
- Technik und Arbeitsmittel
- Eignung und Ergonomie
- Nutzungs- und Notfallkonzepte
- Erstellung und Vermittlung von Notfall- und Rettungskonzepten
- Regelmäßige Überprüfung
- Ausloten von Fördermöglichkeiten und weiterer Unterstützung
- Wir entwickeln und erstellen die benötigten Betriebsanweisungen z.B. nach:
- „Verordnung über Arbeitsstätten“ (ArbStättV, ASR)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, TRBS)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, TRGS)
- Verordnung über biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV, TRBA)
- Betrieblichen Besonderheiten und Vorgaben
- Gemeinsam mit Ihnen und/oder als von Ihnen Beauftragter führen wir Einweisungen, Unterweisungen und Schulungen (auch vor Ort) durch.
All dieses ist, je nach ihrem Bedarf, als Einzelne Dienstleistung bis hin zum „Komplett- und rundum sorglos Paket“ möglich.
Dafür ist die Bestellung als „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für uns, in Ihr Unternehmen nicht zwangsläufig notwendig, aber möglich.
Wenn Sie Bedarf oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns:
Homeoffice-Betreuung@institut-iwsb.de
Information zu diesem Thema gibt diese Mitteilung der DGUV